Sachverhalt:
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt in der Stadt Braunschweig in erster Linie durch Beschäftigte des Fachbereichs 32 „Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit“.
Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs ist insbesondere die Innenstadt im Fokus. Große Bereiche außerhalb der Innenstadt werden nach unserer Kenntnis eher selten überwacht bzw. kontrolliert. Somit können in einem großen Gebiet der Stadt Parkverstöße, wie das nach StVO unzulässige Gehwegparken oder andere behindernde Parkverstöße, nicht erfasst und insbesondere nicht geahndet werden, sodass eine nachhaltige Verhaltensänderung von Falschparkenden vermutlich nicht zu erwarten ist.
Parkverstöße wie beschrieben stellen für eine große Anzahl von Gehwegnutzern eine erhebliche Behinderung und auch Gefährdung dar, zum Beispiel, wenn dieser Personenkreis dadurch den Gehweg verlassen muss, um das parkende Hindernis auf der Fahrbahn zu umgehen.
In diesem Zusammenhang haben wir folgende Fragen:
1. Wie viele Beschäftigte im Fachbereich 32 werden tatsächlich regelmäßig für die Überwachung des ruhenden Verkehrs und wie viele für die Nachverfolgung, insbesondere die Bußgeldverfahren, in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt?
2. Wie viele Verstöße werden durchschnittlich arbeitstäglich/monatlich/jährlich aufgenommen bzw. geahndet (wenn möglich bitte die Zahl der aufgenommenen Verstöße nach Art des Verstoßes [z.B. verbotswidriges Parken auf Gehweg/Radweg, abgelaufene Parkuhr, keine oder abgelaufenen Parkscheibe, Behinderung Dritter, …] den betroffenen Stadtgebieten zuordnen)?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um die Überwachung des ruhenden Verkehrs wirkungsvoller zu gestalten und so die Sicherheit von Radfahrenden und Gehwegnutzern zu verbessern?
Gez. Detlef Kühn