Anfrage der SPD-Fraktion: Übergänge in den Jahrgang 5 der weiterführenden Schule

Sachverhalt:
Im Zuge der Anmeldungen zum diesjährigen fünften Jahrgang an den Gymnasien kam es zu Unstimmigkeiten, da das Hoffmann-von-Fallersleben-Gymnasium im Gegensatz zu den Vorjahren nur vier anstatt fünf fünfte Klassen aufnahm. In diesem Zuge teilte die Stadtverwaltung mit, dass das HvF grundsätzlich nur auf eine Vierzügigkeit ausgelegt sei. Im Zuge der Neuverteilung der Schüler:innen kam es zudem bei Eltern zu Befürchtungen, dass ihre Kinder am anderen Ende der Stadt beschult werden – die Schulstatistik zeigt dabei jedoch an, dass dies nicht der Fall ist. Im Zuge der Transparenz für Eltern und politisch Handelnde fragen wir daher:

1. Welche Zügigkeit hat die Stadt für die einzelnen Gymnasien festgelegt?

2. Nach welchen Kriterien entscheidet die Verteilerkonferenz?

Gez. Bastian Swalve

Download: Anfrage der SPD-Fraktion

Download: Stellungnahme der Verwaltung