Anfrage der SPD-Fraktion: Überarbeitung der Förderrichtlinien für Photovoltaikanlagen

Sachverhalt:

Das Braunschweiger Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen (Projekt 4S.680032) war 2021 mit 400.000 Euro ausgestattet. Die Fördersumme wurde zu 100% ausgezahlt und hat Investitionen von gut 11 Mio. Euro in Privathaushalten ausgelöst. Das Programm ist somit erfolgreich und sollte fortgeführt werden.

Allerdings könnte geprüft werden, ob die Förderkriterien noch zeitgemäß sind: Aus Sicht einiger Fachleute ist die städtische Förderung für Dächer, die optimal für Photovoltaik geeignet sind (i.e. Süddächer), nicht notwendig. Durch den guten Wirkungsgrad neuer Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen), die einzusparenden hohen Stromkosten beim Energieversorgungsunternehmen und insbesondere wegen der mittlerweile geringen Produktpreise ist diese Investition auch ohne zusätzliche städtische Förderung bereits sehr attraktiv. Das sieht man auch daran, dass die meisten privaten PV-Anlagen fast ausschließlich mit Eigenkapital finanziert werden. Die Förderung der Stadt ist oft nur ein Zubrot, das die Bauwilligen gerne mitnehmen, ohne es für die Investition in das PV-Dach wirklich zu benötigen.

Aus fachlicher Sicht wäre daher eine Änderung sinnvoll, nur noch Dächer, die nicht optimal für PV-Anlagen ausgerichtet sind (z. B. Ost- oder Westdächer, leicht verschattete Dächer) zu fördern.

Zur Hebung bisher ungenutzter Potenziale der CO2-Reduzierung durch Photovoltaikanlagen könnte es daher aus fachlicher Sicht sinnvoll sein, die Förderrichtlinien der Stadt so umzugestalten, dass zumindest eine Teilmenge der Fördersumme für Dächer reserviert wird, die nicht – wie optimal für PV-Anlagen – nach Süden ausgerichtet sind. So könnten zusätzliche Potenziale für eine Einsparung von CO2 mithilfe von PV-Anlagen freigesetzt werden.

In diesem Zusammenhang fragen wir an:

1. Wie müssen die Förderrichtlinien geändert werden, damit vorzugsweise Dächer mit mit Ost- oder West-Ausrichtung oder leicht verschattete Dächer gefördert werden können?

2. Welche anderen Möglichkeiten gibt es aus Sicht der Verwaltung, um die Ausstattung bisher ungenutzter und wenig attraktiver Dächer mit Solaranlagen zu ermöglichen oder zu fördern und so deren CO2-Einsparpotenziale zu erschließen?

Gez. Detlef Kühn

Anlagen: Richtlinie der Stadt Braunschweig zur Förderung der Solarstromerzeugung und von Mieterstrom

Download: Anfrage der SPD-Fraktion

Download: Stellungnahme der Verwaltung