Sachverhalt:
Auf zahlreichen Straßen in der Innenstadt innerhalb des Wallrings wurde seitens der Verwaltung bereits eine Tempo-30-Regelung umgesetzt, zuletzt sehr prominent auf der Stobenstraße. Diese Regelungen erweisen sich als sehr effektiv zur Entschleunigung der Verkehrsflüsse und dienen damit der Vermeidung von schweren Verkehrsunfällen im innerstädtischen Bereich.
Neben den präventiven Wirkung einer solchen Maßnahme im Sinne der Vermeidung von Konflikten zwischen den einzelnen Verkehrsarten und damit einhergehenden Unfällen kommt der Reduktion der Geschwindigkeit in der Innenstadt auch eine ökologische Bedeutung zu. Sie würde die Luftverschmutzung weiter reduzieren (vgl. Maßnahme am Bohlweg), den Lärm vermindern sowie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöhen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Auf welchen Straßen im Innenstadtbereich, d. h. innerhalb des Wallrings, wurde uneingeschränkt Tempo 30 eingerichtet?
2. Aus welchen Gründen wurde die Einrichtung noch nicht flächendeckend vorgenommen?
3. Bis wann ist mit einer flächendeckenden Einrichtung von Tempo 30 innerhalb des Wallrings zu rechnen, sofern dieses möglich ist und in den politischen Gremien beschlossen wird?
Gez. Manfred Dobberphul