Sachverhalt:
In der Ratssitzung vom 23.03.2021 hat der Rat der Stadt mit großer Mehrheit eine systematische Vorgehensweise bei der Erstellung von energetischen Quartierskonzepten beschlossen (DS 21-15426).
Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten um den Austausch abgängiger Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden, die fossile Brennstoffe verbrauchen, durch möglichst CO2-arme Heizungsanlagen gewinnt der Beschluss vom 23.03.2021 eine zusätzliche Aktualität. Auch um die eigenen Klimaschutzziele zu erreichen, sollte die Stadt den Austausch der sog. fossilen Heizungsanlagen auch in Privathaushalten – soweit möglich – beschleunigen. Dabei können energetische Quartierskonzepte eine wichtige Rolle spielen:
Für die Erstellung energetischer Quartierskonzepte kann die Stadt Bundes- und Landeszuschüsse von bis zu 85 Prozent erhalten. Ein Quartierskonzept kann als Grundlage für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes nach §§ 136 ff. BauGB genutzt werden, wodurch ein Anreiz zur Umsetzung energetischer Gebäudesanierung durch steuerliche Absetzungsmöglichkeiten auch für private Immobilieneigentümer*innen geschaffen wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Wie ist der aktuelle Status bei der Erstellung von energetischen Quartierskonzepten? Sind zum Beispiel die in der Stellungnahme der Verwaltung (DS 21-15426-01) genannten Voraussetzungen zur Erarbeitung von energetischen Quartierskonzepten – wie Stellenbesetzungen, Mitwirkung der Wohnungswirtschaft usw. – bereits erfüllt?
2. Für welche Stadtgebiete oder Teile von Stadtgebieten wird aktuell oder in absehbarer Zeit an energetischen Quartierskonzepten gearbeitet und werden dabei auch die Ortsteile in der Peripherie Braunschweigs berücksichtigt?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um im Zusammenhang mit der Erarbeitung von energetischen Quartierskonzepten und unter Einbindung externen Sachverstands auch neue Nahwärmekonzepte (z. B. Blockheizwerke zur Nutzung regenerativer Wärmequellen wie große Eisspeicher, Erdwärme und mehr) im existierenden Wohnungsbestand zu initiieren?
Gez. Detlef Kühn
Anlagen:
Beschlussauszug Rat vom 23.03.2021
Stellungnahme der Verwaltung 21-15426-01