Sachverhalt:
Gemäß § 14 NKiTaG ist für alle Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung von den Kindertagesstätten die Sprachkompetenz zu erfassen. Kinder, bei denen ein besonderer Förderbedarf im Rahmen der Sprachstandsfeststellung bemerkt wurde, sind auf der Grundlage des pädagogischen Konzepts individuell und differenziert von den Kindertagesstätten zu fördern. Zudem sind Elterngespräche zur Planung einer individuellen und differenzierten Sprachförderung vorgesehen.
Ziel des Verfahrens ist die sichere Identifizierung von Sprachförderbedarfen spätestens ein Jahr vor der Einschulung sowie eine sich daran anschließende optimale Unterstützung betroffener Kinder durch gezielte individuelle Fördermaßnahmen im letzten Kindergartenjahr.
Explizite Anforderungen an das Verfahren zur Sprachstandsfeststellung werden im Gesetz nicht formuliert. Die Kindertageseinrichtungen können ihre im Rahmen der alltagsintegrierten Sprachbildung und -förderung genutzten Instrumente zur Beobachtung, Reflexion und Dokumentation auch für die vorschulische Sprachstandsfeststellung nutzen. Vorgegeben ist jedoch ein Elterngespräch zu Beginn des Vorschuljahres über die gemachten Beobachtungen, sowie ein weiteres Gespräch am Ende des Vorschuljahres, wenn ein besonderer Förderbedarf ermittelt wurde.
Fraglich ist, ob sich dieser Bedarf aus Alltagsbeobachtungen gerade auch angesichts der Personalnot in den Kindertagesstätten sicher bestimmen lässt und ob genug Raum für die sich an eine festgestellte Förderbedürftigkeit anschließende besondere Förderung im normalen Kindergartenalltag besteht.
Da sich die Kindertagesstätten dieser Herausforderung jeweils im Rahmen ihres eigenen pädagogischen Konzepts stellen, bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie überprüft die Verwaltung, ob die Sprachstandsfeststellung im gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren umgesetzt wird?
2. Welche Unterstützung kann die Verwaltung den Trägern bei der Sprachstandsfeststellung, z. B. durch ein vorgegebenes standardisiertes Verfahren, hinsichtlich einer klareren Diagnose und Entlastung von Erzieher*innen gewähren?
3. Abschließend: Hat die Verwaltung genaue Zahlen über Kinder mit besonderem Förderbedarf Sprache im Vorschulalter?
Gez. Burim Mehmeti
Download: Anfrage der SPD-Fraktion
Download: Stellungnahme der SPD-Fraktion