Anfrage der SPD-Fraktion: Sprachbildung und Sprachförderung nach dem KiTaG

Sachverhalt:
Mit der Einführung und Finanzierung der Beitragsfreiheit für überdreijährige Kinder in Kindertagesstätten durch das Land Niedersachsen zum 1. August 2018 (Nds. GVBl. Nr. 7/2018, S. 124 ff.) wurde zugleich der Auftrag der Kindertagesstätten in § 2 KiTaG um die Sprachbildung und die Sprachförderung erweitert und ein neuer § 18a in das KiTaG eingefügt. Im neuen § 18 a wurde zum Ausgleich der konnexitätsbedingten Mehrkosten für die Durchführung der Sprachförderung eine „besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung“ gesetzlich verankert, die von der Stadt Braunschweig in Anspruch genommen werden kann. Grundlage dafür ist ein geeignetes regionales Sprachförderkonzept. Die Stadtverwaltung hat dazu mit allen Trägern von Kindertagesstätten ein „Regionales Konzept zur Sprachbildung und -förderung im Elementarbereich in der Stadt Braunschweig“ abgestimmt (Vorlage 20-13154).

Unterstützt wird die Umsetzung der Sprachbildung und Sprachförderung im Rahmen der Finanzhilfe des Landes insbesondere durch das DialogWerk des Hauses der Familie. Das DialogWerk hält, basierend auf einem abgestimmten 5-Säulen-Konzept, umfassende Qualifizierungs- und Beratungsangebote für alle Kindertagesstätten vor. Ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 sind nach Auslaufen einer Übergangsregelung jedoch mindestens 85 % der durch das Land zur Verfügung gestellten besonderen Finanzhilfe für zusätzliche Personalressourcen in den Kindertagesstätten (Fachkraftstunden, Verfügungszeit, Leitungsfreistellung) für die alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung in Form einer Differenzierungszeit zu verwenden (FAQ des MK vom 30.10.2020), sodass eine konzeptionelle Anpassung erforderlich ist (Vorlage 20-13154 zur Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung bis 2026).

Dem Rat wurde zu seiner Sitzung am 20. September 2020 mitgeteilt, dass die Stadt sich mit einer jährlichen Förderung i.H.v. 149.000 € an der Finanzierung des DialogWerks beteiligt (Vorlage 20-14004 „Sachstandsbericht des ISEK“).

Zurzeit befindet sich der Entwurf eines „Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege“ in der Verbandsbeteiligung. Das KiTaG soll novelliert und in NKiTaG umbenannt werden. Die Bestimmungen des § 18a KiTaG finden sich weitgehend inhaltsgleich in einem neuen § 31 NKiTaG wieder.

Auch wenn die Übergangsregelungen zur besonderen Finanzhilfe erst zum August 2021 auslaufen und auch wenn das KiTaG erst zum August 2021 neugefasst wird, muss – insbesondere mit Blick auf die Haushaltsberatungen – frühzeitig Klarheit über die Zukunft des DialogWerks und der Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich in Braunschweig herrschen.

In diesem Zusammenhang fragen wir daher an:

1. Welche konzeptionelle Anpassung strebt die Verwaltung in Bezug auf die Sprachbildung und Sprachförderung nach § 2 KiTaG und insbesondere in Bezug auf die Zukunft des DialogWerks an?

2. Stehen in dem vorgelegten Entwurf des Haushaltsplans für 2021 weiterhin, wie im September mitgeteilt, 149.000 € (unter welcher Produktnummer) zur Finanzierung des DialogWerks bereit?

3. In welchem Umfang standen bisher und stehen voraussichtlich zukünftig nach Auslaufen der Übergangsregelung (auch unter Berücksichtigung der bisherigen Gespräche mit dem Land, des vorgelegten Gesetzentwurfs und der möglichen Förderung von Modellprojekten) Mittel aus der Landesfinanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung in Braunschweig allgemein und speziell für das DialogWerk zur Verfügung?

Download: Anfrage der SPD-Fraktion

Download: Stellungnahme der Verwaltung