Anfrage der SPD-Fraktion: Sportentwicklungsplanung – Umsetzung Masterplan Sport 2030

Sachverhalt:

Mit Ratsbeschluss vom 7. Juni 2016 wurde der Masterplan Sport 2030 als zentrale Arbeitsgrundlage zustimmend zur Kenntnis genommen. Beschlossen wurde, dass die im Masterplan 2030 aufgeführten Leitziele den zukünftigen Orientierungs- und Entscheidungsrahmen bilden und so als Richtschnur für das zukünftige Verhandlungshandeln dienen. Zur Umsetzung wurde auch das zukünftige Verfahren beschlossen, wonach zweimal während einer Kommunalwahlperiode auch der Rat über den jeweiligen Umsetzungsstand beraten soll. Mit dem abschließend auch beschlossenen Arbeitsprogramm 2016 – 2018 wurde festgelegt, dass die Verwaltung den zuständigen Ausschüssen jeweils im Abstand von sechs bis neun Monaten über den Bearbeitungsstand der einzelnen Projekte berichtet.

Dies vorausgeschickt wird Folgendes angefragt:

1. Wird die Berichterstattung jeweils zu den einzelnen Projekten anlassbezogen innerhalb der festgelegten Frist oder in einer Vorlage, die dann auch für mehrere Ausschüsse erstellt wird, erfolgen?

2. Wann wird die Berichterstattung erfolgen?

3. Ab wann ist es vorgesehen, das Arbeitsprogramm 2019 – 2021 vorzuberaten bzw. anschließend zu beschließen?

Gez. Frank Graffstedt

Download: Anfrage der SPD-Fraktion

Download: Stellungnahme der Verwaltung