Sachverhalt:
Im Haushaltsentwurf 2016 sind Mittel für die Umwandlung einer Naturrasenfläche in einen Kunstrasen auf der Sportanlage Waggum eingestellt. Diese Maßnahme dient der Optimierung der Ausnutzung der Sportanlagen im Rahmen eines zentralen Angebotes für mehrere Vereine im Bereich Bienrode, Bevenrode und Waggum.
Im Investitionsplan für die Folgejahre sind weitere Mittel für Investitionen auf der Sportanlage Waggum und für die dringend notwendige Erweiterung der Sportanlage Lamme um weitere Umkleideräume sowie die Umwandlung einer Naturrasenfläche in einen Kunstrasen vorgesehen. Für die Erweiterung der Umkleidekabinen auf der Sportanlage Lamme befindet sich zurzeit das Raumprogramm in der Abstimmung in den Gremien.
Für die o. a. Maßnahmen sind folgende Beträge in Ansatz gebracht worden:
2016 Waggum Sportanlage: Umwandlung Natur- in Kunstrasen 475.000 Euro
2017 Waggum: Errichtung Sport- und Funktionsbereiche 550.000 Euro
2018 Lamme Sportanlage: Umwandlung Natur in Kunstrasen 621.500 Euro
2019 Lamme Sportanlage: Errichtung Geschäftsstelle und Lagerräume 125.000 Euro
2019 Sportanlage Lamme: Erweiterung Umkleidekabine 450.000 Euro
Gesamt: 2.221.500 Euro
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ende des Jahres 2015 wurde eine Erweiterung der Flutlichtanlage, die auch bei Errichtung der Kunstrasenfläche ausreichend sein wird, für die Sportanlage Lamme beauftragt. Zwischenzeitlich wurde auch das Raumprogramm für die Erweiterung der Umkleideräume inkl. eines Raumes für die Geschäftsstelle des Vereins vorgelegt. In welcher Höhe können die bisherigen Haushaltsansätze verringert werden?
2. Können unter Berücksichtigung der unter Nr. 1 anfragten Korrektur die Maßnahmen so umgesetzt werden, dass beide Sportanlagen im Zeitrahmen teilweise parallel und gesamt gesehen auch früher fertigstellt werden können?