Anfrage der SPD-Fraktion: Schülerbeförderung außerhalb des ÖPNV

Sachverhalt:
Die Schülerbeförderung in Braunschweig erfolgt im Normalfall über den regulären ÖPNV der Stadt, sofern der Wohnort den Mindestabstand zur Schule erfüllt, wie er in der Schülerbeförderungssatzung festgelegt ist. Nur in Ausnahmefällen erfolgt eine Beförderung mithilfe von bspw. Sammeltaxis. Die Voraussetzungen hierfür sind in der Schülerbeförderungssatzung unter § 1 Absatz 2 festgelegt, wo es heißt: „Bei Schülerinnen und Schülern, die wegen einer dauernden oder vorübergehenden Behinderung befördert werden müssen, besteht dieser Anspruch unabhängig von der Mindestentfernung nach § 2 dieser Satzung. Die Beförderungsbedürftigkeit ist auf Verlangen durch ein ärztliches Attest oder eine amtsärztliche Bescheinigung nachzuweisen.“

Die Stadt Braunschweig hat diese Schülerbeförderung öffentlich ausgeschrieben und bis 2023 vergeben (Vorlage 21-16192). Von Seiten der Schulen als auch der Eltern wird von einem zunehmendem Kommunikationsbedarf mit den Unternehmen berichtet, insbesondere wenn es zu nicht regulären Unterrichtszeiten kommt (bspw. durch Unterrichtsausfall, Exkursionen und Praktika).

Aus diesen Begebenheiten ergeben sich für uns daher folgende Fragen:

1. Wie viele Kinder werden in Braunschweig nach der in § 1 Abs. 2 gegebenen Regelung zur Schule befördert?

2. Anhand welcher Kriterien wird von wem der Bedarf festgelegt?

3. Wie schnell kann das Taxiunternehmen bei kurzfristigen Änderungen des Unterrichtsbeginns und -endes reagieren?

Gez. Bastian Swalve

Download: Anfrage der SPD-Fraktion

Download: Stellungnahme der Verwaltung