Sachverhalt:
Nicht nur der Löscheinsatz selbst erfordert von den Kräften der Berufsfeuerwehr und der Ortswehren höchste Aufmerksamkeit, um sich vor giftigen Dämpfen und anderen Schadstoffen zu schützen – auch im Nachgang drohen bei einem unsachgemäßen Umgang mit der verwendeten Kleidung weitere Gefahren. So weisen Experten darauf hin, dass Schadstoffe wie die im Brandrauch entstehenden krebserregenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) nicht nur über Atemwege, sondern auch über die Haut und den Verdauungstrakt in den Körper gelangen können; also auch im Nachgang des Einsatzes, bspw. über Ruß auf der verwendeten Kleidung. Wird die beim Einsatz verwendete Kleidung daher nicht bereits am Brandort gewechselt und luftdicht verpackt, schlimmstenfalls nur oberflächlich gereinigt und am nächsten Tag wiederverwendet, könnten durch ihre Verschmutzung weitere Gesundheitsgefahren für die Feuerwehrkräfte drohen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt den Kommunen daher beispielsweise konkret die Erstellung eines Einsatzstellenhygienekonzepts, das u. a. regelt, wie mit der kontaminierten Kleidung umzugehen ist.
Dies vorausgeschickt fragt die SPD-Ratsfraktion:
1. Welche Vorschriften bestehen derzeit für die Mitglieder der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr zur Hygiene an der Einsatzstelle?
2. Wie schnell können die genannten regelmäßig-nötigen Waschungen und Auswechselungen der kontaminierten Kleidung in Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr in Braunschweig derzeit gewährleistet werden?
3. Inwieweit plant die Verwaltung die Überarbeitung oder Neuschreibung eines Einsatzstellenhygienekonzepts für Berufs- und Freiwillige Feuerwehr?
Gez. Matthias Disterheft