Sachverhalt:
Die sogenannten „Gastarbeiter/-innen“, die in den 1950er Jahren von der Bundesrepublik Deutschland angeworben wurden und daraufhin zum Arbeiten in unser Land kamen, haben einen großen Beitrag zur Wirtschaftsleistung Deutschlands geleistet.
Eine besondere Rolle nehmen dabei jene Bürgerinnen und Bürger aus sogenannten Drittstaaten ein, die nach ihrem arbeitsbedingten Aufenthalt in Deutschland in ihre Heimat zurückgekehrt sind und über keinen deutschen Pass, sondern den ihres Heimatlandes verfügen. Einige von ihnen pendeln nach wie vor regelmäßig – sofern es gesundheitlich, vom Alter her und finanziell möglich ist – zwischen Deutschland und ihrem Geburtsland. Gleichwohl gibt es visumtechnisch für sie hohe Hürden, um Deutschland, wo bspw. nun auch ein Teil ihrer Familie lebt, erneut bereisen zu können.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung daher um Auskunft:
1. Wie läuft das Visumverfahren bei dieser Personengruppe ab, wenn sie mittlerweile wieder ihren Lebensmittelpunkt in einem sogenannten Drittstaat besitzt und dennoch zu Besuchszwecken nach Deutschland reisen möchte?
2. Inwieweit wird der Gesundheitszustand der betreffenden Person für die Ausstellungsdauer des Visums berücksichtigt?
3. Mit welcher Begründung kann ein von der Ausländerbehörde empfohlenes Multivisum von den zuständigen deutschen Behörden abgelehnt werden?