Anfrage der SPD-Fraktion: Rahmenbedingungen für die Integration von Flüchtlingen in Braunschweig

Sachverhalt:

Die Stadt Braunschweig ist seit dem 1. Januar 2016 verpflichtet, ein Kontingent von Flüchtlingen aufzunehmen und dezentral unterzubringen. Die Errichtung der Wohneinheiten zur dezentralen Unterbringung der Flüchtlinge wird voraussichtlich das gesamte Jahr 2016 andauern, sodass mit einer ersten Unterbringung in den neuen Wohneinheiten frühestens Anfang 2017 zu rechnen ist. Nach Abschluss ihres Asylverfahrens und mit einem damit verbundenen sicheren Aufenthaltsstatus sollen die Menschen dann möglichst eigene Wohnungen finden. Hier wird es darauf ankommen, dass alle Möglichkeiten genutzt werden, damit dann ausreichend Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen zur Verfügung steht. Eine wichtige Rolle kommt hier weiterhin dem Bündnis für Wohnen zu, welches zusammen mit der Stadtverwaltung konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet hat, um insbesondere die Verfügbarkeit von Wohnraum für Menschen mit Zugangshemmnissen (neben Flüchtlingen z. B. auch Menschen mit Sucht-, Drogen- oder Verschuldungsproblematiken) zu verbessern. Aufgabe des Bündnisses muss es jetzt sein, auf Basis der Handlungsempfehlungen konkrete Maßnahmen zur besseren Versorgung dieser Personengruppen mit Wohnraum zu entwickeln.

Damit ein Zusammenleben aller Bewohnerinnen und Bewohner unserer Stadt gelingen kann, ist es dringend erforderlich, aufbauend auf dem bereits bestehenden Integrationskonzept Rahmenbedingungen und Handlungsbedarfe vor dem Hintergrund der dauerhaften dezentralen Unterbringung der Flüchtlinge zu identifizieren. Neben der Entwicklung eines grundsätzlichen Verständnisses für interkulturelle Zusammenarbeit ist es notwendig, die Bereitstellung finanzieller und personeller Ressourcen ebenfalls in den Fokus zu nehmen. Neben ehrenamtlichem Engagement ist es daher geboten, weitere Mittel zur Finanzierung der Integrationsleistungen einzuwerben.

Dieses vorausgeschickt fragt die SPD-Ratsfraktion:

1. Wie plant die Verwaltung die organisatorische Umsetzung des Integrationskonzeptes hinsichtlich der Übernahme von Aufgaben durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt, einer möglichen Aufgabenübertragung auf Wohlfahrtsverbände und der Einbeziehung von Ehrenamtlichen?

2. Welche Rolle sollen bei der Integration die bereits bestehenden Beratungseinrichtungen spielen, und ist in diesem Zusammenhang eine Aufstockung der Mittel für diese Beratungsstellen, die durch die Nachfrage von Flüchtlingen von einem erheblichen Anstieg der Beratungen ausgehen müssen, vorgesehen?

3. Wie sollen die in den Stadtteilen bereits bestehenden Einrichtungen bzw. auch neugegründeten Initiativen z. B. als Begegnungsräume in die Integrationsarbeit eingebunden werden?

Download: Anfrage der SPD-Fraktion

Download: Stellungnahme der Verwaltung