Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren sind immer wieder Fragen aufgekommen zu der Pflege und den winterlichen Räumpflichten bezüglich der Liegenschaften der Freiwilligen Feuerwehr. Sowohl Grünanlagen als auch Parkplätze und Gehwege werden in manchen Fällen durch beauftragte Firmen und in anderen Fällen durch die Ortsfeuerwehren selbst gepflegt beziehungsweise geräumt.
Aus diesem Grund bedarf es einer eindeutigen Klärung, und wir fragen an:
1. Wer ist im o. g. Sinne für Grünflächen und versiegelte Flächen der Ortsfeuerwehren zuständig und verantwortlich (bitte für alle Liegenschaften grafisch darstellen)?
2. Welche Mittel werden momentan aufgebracht, um die gesamten Flächen der Ortsfeuerwehren zu bewirtschaften und zu reinigen?
3. Welche Mittel müssten den Ortsfeuerwehren zur Verfügung gestellt werden, damit sie im Rahmen der Notwendigkeit ihre Liegenschaften selbstständig pflegen können (angeschafft werden müssten dafür beispielsweise Geräte wie Rasentraktoren mit Schneeschilden)?
Gez. Matthias Disterheft