Sachverhalt:
Während Umbaumaßnahmen sind städtische Gebäude in der Regel nicht als Versammlungsstätten nutzbar. Nach der Fertigstellung des Umbaus gelten, je nach Maßnahme, teilweise neue Vorschriften, um das Gebäude weiter als Versammlungsstätte zulassen zu können. So wurde zuletzt beispielsweise die Grund- und Hauptschule Rüningen umgebaut, die zuvor u. a. vom Bürgerverein regelmäßig für Veranstaltungen genutzt wurde. Nun, nach Vollendung des Umbaus, gibt es bisher keine Genehmigung zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen in der Schule. Auch sind keine Auflagen bekannt, unter welchen Voraussetzungen Versammlungen zukünftig wieder stattfinden könnten.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1. Wer beantragt bei wem die erneute Zulassung, wenn Räume nach einer Sanierung wieder als Versammlungsstätte genutzt werden sollen?
2. Welche Versammlungsstätten wurden in den vergangenen Jahren im Stadtgebiet umgebaut und sind wieder als solche zugelassen?
3. Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, damit die Grund- und Hauptschule Rüningen wieder für externe Veranstaltungen als Versammlungsstätte nutzbar ist?
Gez. Detlef Kühn