Sachverhalt:
Gültige Ausweisdokumente vom Einwohnermeldeamt und der Ausländerbehörde sind Voraussetzungen zur Beantragung von Sozialleistungen. Aufgrund der Corona-Pandemie ist aktuell eine Terminvereinbarung erforderlich, die Wartezeiten auf einen Termin betragen aktuell etwa acht Wochen. Dies bedeutet für Personen ohne gültige Ausweisdokumente, wie z. B. aus der Strafhaft entlassene Personen, dass sie während dieser Zeit keine Sozialleistungen beantragen, Mietverträge abschließen oder Konten eröffnen können.
Sozialverbände, die sich um diesen Personenkreis kümmern, wünschen sich daher eine Möglichkeit, um in Notfällen einen kurzfristigen Termin bei der Verwaltung vereinbaren zu können.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten könnten Sozialverbänden und Hilfseinrichtungen eingeräumt werden, um in Notfällen kurzzeitig Termine zur Ausstellung von Ausweisdokumenten zu erhalten?
2. Wie wird mit kurzfristig stornierten Terminen verfahren, werden diese umgehend wieder freigegeben oder erfolgt eine Aktualisierung zu einem bestimmten (Tages-)Zeitpunkt?
3. Ist vorgesehen, im Rahmen der Pandemie-Lockerungen Leistungen der Abteilung Bürgerangelegenheiten auch wieder ohne Termin – unter Nutzung von Wartenummern – anzubieten?
Gez. Annegret Ihbe