Anfrage der SPD-Fraktion: Klimaschutzmaßnahmen bei der Ausweisung neuer Baugebiete

Sachverhalt:
Braunschweig hat sich zum Ziel gesetzt, möglichst schnell Klimaneutralität zu erreichen. Die Wärme- und Energieversorgung für Wohngebäude trägt zu über 30% zu den klimaschädlichen CO2-Emissionen bei. Somit könnten die deutliche Reduzierung fossiler Brennstoffe in Neubaugebieten und die verbindliche Installation von Photovoltaik-Anlagen zwei wichtige Klimaschutzmaßnahmen bei der Ausweisung neuer Baugebiete sein.

Das Land Niedersachsen hat in diesem Zusammenhang gemeinsam mit der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen rechtlich prüfen lassen, ob Kommunen in ihren Bebauungsplänen die Verwendung fossiler Brennstoffe für Heizzwecke ausschließen und zudem die Installation von Photovoltaik-Anlagen verbindlich vorschreiben dürfen.

Die Prüfung hat ergeben, dass solche Festsetzungen in den kommunalen Bebauungsplänen grundsätzlich möglich sind. Hierzu sind zwei Leitfäden der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen entstanden, die entsprechende Muster-Festsetzungen und Muster-Begründungen enthalten und den Kommunen Hinweise zur rechtssicheren Umsetzung im Bebauungsverfahren bieten. Die Leitfäden mit Sachstand vom März und Dezember 2021 liegen als Anlage bei.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie wird die Verwaltung die städtebaulichen Steuerungsmöglichkeiten aus den Leitfäden aufgreifen und diese Musterbeispiele zum Ausschluss fossiler Brennstoffe und zur Festschreibung von Photovoltaikanlagen in zukünftigen Planungsverfahren einarbeiten, z. B. durch gemeindliche Klimaschutz- und Energiekonzepte, entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen?

2. Welche weiteren Maßnahmen zur Förderung des Klimaschutzes oder der Klimaneutralität erachtet die Verwaltung im Bebauungsverfahren als zielführend oder können im Bebauungsplan verbindlich festgesetzt werden (z. B. Art und Ausrichtung der Bebauung, Zahl der Stockwerke, Anzahl der Wohneinheiten in EFH, DHH, RH, MFH, Festlegung von Passiv- oder Plus-Energiehäusern, Anteil Grünflächen, verkehrliche Erschließung, Regenwassermanagement)?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um die Verwendung von klimafreundlichen oder CO2-sparenden Baustoffen und Materialien beim Bau der Erschließungsanlagen und dem Bau der geplanten Wohngebäude verbindlich festzulegen?

Gez. Detlef Kühn

Anlagen:
1. Artikel „Muster-Festsetzungen für ein Verbot fossiler Brennstoffe in Bebauungsplänen“
2. Artikel „Muster-Festsetzung von Photovoltaik-Anlagen in Bebauungsplänen“

Download: Anfrage der SPD-Fraktion

Download: Stellungnahme der Verwaltung