Sachverhalt:
Im Klimaschutzprogramm 2.0 wird als wichtige Maßnahme im Handlungsfeld 1.4. klimaneutrale Verwaltung u. a. die Erarbeitung einer Leitlinie klimafreundliche Beschaffung angeführt. Hierzu zählt auch die Beschaffung abfallarmer und aus Abfällen hergestellter Produkte, die langlebig und reparaturfähig sind. Das Umweltbundesamt (UBA) listet hierzu eine Vielzahl von Produkten mit dem Blauen Engel auf, es gibt aber auch weitere Kataloge, die man zu Grunde legen könnte.
In diesem Zusammenhang frage ich an:
1. Wann wird die Leitlinie vorgelegt?
2. Wird diese auch für städtische Gesellschaften oder städtische Beteiligungen gelten?
Gez. Detlef Kühn