Anfrage der SPD-Fraktion: Instandsetzung der zwei Sportheime auf der dem F. C. Sportfreunde 1920 Rautheim e. V. zur Nutzung überlassenen Sportanlage in Rautheim

Sachverhalt:
Dem Verein F. C. Sportfreunde 1920 Rautheim e. V. wurde die Sportanlage in Rautheim zur Nutzung überlassenen. Diese Nutzung umfasst auch die Verpflichtung zur Pflege der Sportanlage, für die wiederum auch Zuschüsse seitens der Stadt gewährt werden. Der Verein erwägt nun die Rückgabe der Anlage an die Stadt und eine entsprechende Umwandlung in eine städtische Anlage. Bisher ist der Verein sämtlichen Verpflichtungen bzgl. der Pflege der Sportanlage zum Erhalt der Anlage nachgekommen. Die auf dem Sportgelände befindlichen Gebäude wurden auch unterhalten. Der Verein ist jedoch nicht verpflichtet, notwenige Sanierungsmaßnahmen, die auch bei sachgemäßem Gebrauch von Gebäuden erfahrungsgemäß notwendig werden, durchzuführen, da dies dem Eigentümer obliegt. Da seitens des Vereins ausdrücklich auf die in Teilen schon länger anstehenden Sanierungsmaßnahmen hingewiesen wurde, die notwendig sind, um Schäden an den Gebäuden zu verhindern und den Weiterbetrieb sicherzustellen, wird die Verwaltung um Beantwortung folgender Anfrage gebeten:

1. In welchem Umfang und in welchem zeitlichen Ablauf wird seitens der Verwaltung die dringend notwendige Sanierung der Gebäude auf der dem F. C. Sportfreunde 1920 Rautheim e. V. zur Nutzung überlassenen Sportanlage in Rautheim erfolgen?

2. Ist die Durchführung dieser notwendigen Maßnahmen ohne gesonderte Gremienbeschlüsse möglich?

3. Wenn nicht, welcher Ausschuss wäre für welche notwendigen Beschlüsse zuständig?

Gez. Frank Graffstedt

Download: Anfrage der SPD-Fraktion

Download: Stellungnahme der Verwaltung