Sachverhalt:
Bei der Feuerwehr Braunschweig ist für Atemschutzgeräteträger nach bestandener Prüfung eine weitere sog. Heißausbildung vorgesehen. Eine solche Ausbildung wurde im Jahr 2013 begonnen. Aufgrund von Störungen der Brandanlage konnte der Ausbildungsgang nicht mehr fortgeführt werden. Daher besteht gegenwärtig ein erhöhter Bedarf an der Durchführung der sog. Heißausbildung.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Bei wie vielen Feuerwehrmitgliedern besteht gegenwärtig ein Bedarf für die Durchführung dieser Ausbildung?
2. Kann für diese Maßnahme auch Entgeltausfall geltend gemacht werden?
3. Welche Kosten entstehen für diese Ausbildung und gibt es Alternativen?