Anfrage der SPD-Fraktion: Genehmigung von Vergnügungsstätten in der Nähe von Wohngebieten

Sachverhalt:

Am 20. November 2012 hat der Rat der Stadt Braunschweig das „Steuerungskonzept Vergnügungsstätten“ beschlossen. Das Konzept beschreibt fachliche Empfehlungen, wo in Braunschweig zukünftig Vergnügungsstätten, zu denen auch Spielhallen zählen, zugelassen werden sollten. Es berücksichtigt dabei Faktoren wie eine städtebauliche Bewertung und eine Standortbewertung aus Betreibersicht.

Vergnügungsstätten-Betreiber haben sich nach unserer Wahrnehmung zuletzt vermehrt in Gebieten angesiedelt, die eine Durchmischung von Gewerbe und Wohnraum besitzen: dem Westlichen Ringgebiet und der Nordstadt. Dies erscheint problematisch, da es in Punkt 20.3 des „Steuerungskonzept Vergnügungsstätten“ beispielsweise mit Blick auf das Westliche Ringgebiet heißt: „Die Situation der sozialen Ungleichgewichte im Umfeld der Celler Straße muss demnach zwingend auch in die Erwägungen zur Zulässigkeit von Vergnügungsstätten [mit] einbezogen werden“, da durch die Ansiedlung von Spielhallen in diesem Gebiet die Gefahr eines sogenannten Trading-Down-Effekts bestehen kann.

Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Fraktion an:

1. Wie viele Anträge zum Bau von Spielhallen und anderen Vergnügungsstätten liegen der Stadt derzeit vor?

2. Inwieweit werden die sozialen Indikatoren bei der Genehmigung von Vergnügungsstätten mit berücksichtigt?

3. Kann die Verwaltung bei der Genehmigung einer Vergnügungsstätte dem Betreiber Auflagen bezüglich der Öffnungszeiten auferlegen, da diese teilweise ab 6 Uhr morgens durchgehend bis 2 Uhr am nächsten Tag geöffnet sind?

Gez. Annette Johannes

Download: Anfrage der SPD-Fraktion

Download: Stellungnahme der Verwaltung