Sachverhalt:
Das am 11. Mai 2011 in Istanbul von Deutschland und weiteren Staaten unterzeichnete „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) wurde 2017 von Deutschland ratifiziert und ist seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht.
Das Ziel ist, einen Bewusstseinswandel im Bereich Gewalt gegen Frauen, geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu erreichen. Häusliche Gewalt schließt betroffene Männer und Kinder ausdrücklich mit ein und stellt kein Privatproblem dar, die Betroffenen unterliegen staatlichem Schutz. Das Übereinkommen fordert daher von allen staatlichen Stellen, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen. Ansatzpunkte sind dabei die Gewaltprävention, der Opferschutz und die Strafverfolgung.
Die Stadt Braunschweig hat in den letzten Jahren mit der Einrichtung einer Täterberatung, den Präventionsprojekten „STOP“-Stadtteile ohne Männergewalt und „Rosenstraße 76“ sowie der Schaffung weiterer Plätze in Frauenhäusern wichtige Maßnahmen umgesetzt.
In der derzeitigen Situation des Krieges steht der Schutz von Frauen, Mädchen, Kindern und Jugendlichen auf der Flucht aus der Ukraine in besonderem Fokus. Neben die Kriegsgefahren treten, auch nach ihrer Ankunft in Deutschland, weitere Gefahren in Form von Ausbeutung, Missbrauch und Menschenhandel.
Da die Istanbul-Konvention als „Goldstandard“ in der Gewaltprävention und dem Kampf gegen Gewalt an Frauen angesehen wird, fragen wir die Verwaltung:
1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention für Braunschweig?
2. Wird die Umsetzung der Istanbul Konvention regelmäßig systematisch überprüft, und was ist das Ergebnis dieser Evaluation?
3. Was wird seitens der Verwaltung getan, um zu unterstützen, dass die vor dem Krieg flüchtenden Frauen, Mädchen, Kinder und Jugendlichen nicht in neue Notlagen und Missbrauchssituationen durch Ausbeutung, Gewalt und Ausnutzung ihrer Notlage geraten?
Gez. Annegret Ihbe