Anfrage der SPD-Fraktion: Evaluierung und stetige Fortschreibung des Fahrzeugkonzeptes aus dem Feuerwehrbedarfsplan

Sachverhalt:
Im März 2017 hat der Rat der Stadt Braunschweig den Feuerwehrbedarfsplan beschlossen. Dieser schreibt auch den prognostizierten Bedarf an Fahrzeugausstattungen für die Berufsfeuerwehr und die Ortsfeuerwehren fest. So heißt es auf Seite 205 und damit im Bereich des SOLL-Konzepts zur Entwicklung des Fahrzeugbestands: „Das Fahrzeugkonzept ist als Rahmenkonzept zur Abschätzung des zu erwartenden Beschaffungsaufwands für die Feuerwehr zu verstehen. Geänderte Einflussfaktoren (Gefährdungsschwerpunkte, Personalveränderungen, Aufgabenbereiche, etc.) können zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt Veränderungen am Fahrzeugkonzept nötig machen. Das Fahrzeugkonzept muss demnach stetig fortgeschrieben werden.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Inwieweit decken sich die anstehenden Beschaffungen mit den prognostizierten Vorgaben aus dem Fahrzeugkonzept?

2. In welchen Bereichen zeichnet sich eine mögliche Notwendigkeit zur Fortschreibung des Fahrzeugkonzepts ab?

3. Wie und wann wird der Feuerwehrausschuss in die Evaluierung des Fahrzeugkonzepts einbezogen und erhält entsprechend Kenntnis zu den bisherigen Beschaffungen?

Gez. Matthias Disterheft

Download: Anfrage der SPD-Fraktion

Download: Stellungnahme der Verwaltung