Sachverhalt:
Bereits seit längerem wird über eine mögliche Erweiterung des Kinder- und Jugendzentrums B 58 diskutiert. Auch in den Medien waren die angedachte Erweiterung der Einrichtung und ein mögliches Nutzungskonzept für das leer stehende direkt angrenzende Nachbargebäude schon mehrfach Thema. Aufgrund des gestiegenen Bedarfs an Übungsräumen und der Möglichkeit, mit einer Erweiterung auch einen barrierefreien Zugang zum B 58 herzustellen, fragen wir die Verwaltung:
1. Welche inhaltlichen Schwerpunkte setzt die Verwaltung im Rahmen des lt. Medienberichten in der Entwicklung befindlichen Nutzungskonzeptes für eine Erweiterung des B 58?
2. Mit welchen Kosten wäre eine derartige Umnutzung des Gebäudes verbunden?
3. Bis wann strebt die Verwaltung die Realisierung der von ihr entwickelten Nutzungsmöglichkeiten an?