Anfrage der SPD-Fraktion: Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

Sachverhalt:

Der Verband Wohneigentum Niedersachsen (VWE) führt zurzeit eine Unterschriftenaktion durch, die fordert, dass die Kommunen auf Straßenausbaubeiträge vollständig verzichten. Als Begründung wird unter anderem angeführt:

o dass es ungerecht sei, dass nur Anwohner für eine Zuzahlung herangezogen würden und nicht alle Straßennutzer.

o Die Kosten sollten aus dem allgemeinen Steueraufkommen getragen werden, ohne Zusatzbelastung der Anwohner, die auf Art und Umfang der Sanierung keinen Einfluss haben.

o Außerdem seien die Kommunen als Eigentümer der Straßen verpflichtet, diese regelmäßig instand zu halten, sodass es gar nicht zu einer aufwändigen und teuren Komplettsanierung kommen sollte.

Soweit die Argumentation des VWE.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze vom 2. März 2017 hat der Landesgesetzgeber zudem die Möglichkeit geschaffen, wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen (§ 6b NKAG) zu erheben. Mit dieser Gesetzesänderung wird es den Kommunen ermöglicht, alle Grundstückseigentümer (ggf. in einem abzugrenzenden Gemeindegebiet) an den Kosten zu beteiligen und so über die Zahl der direkt anliegenden Haushalte deutlich hinauszugehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Auswirkungen bzw. Änderungen ergäben sich aus Sicht der Verwaltung bei einem vollständigen Verzicht auf Straßenausbaubeiträge, wie vom VWE gefordert?

2. Welche Mindereinnahmen würden auf die Stadt Braunschweig bei einem Verzicht auf Straßenausbaubeiträge in den nächsten Jahren zukommen und wie könnten bzw. müssten diese Einnahmeausfälle in der Haushaltsplanung kompensiert werden?

3. Welche (zwingenden) Auswirkungen hat die Änderung des NKAG vom 2.3.2017 auf die Vorgehensweise der Stadt Braunschweig in Bezug auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen oder anderen wiederkehrenden Beiträgen?

Gez. Detlef Kühn

Download: Anfrage der SPD-Fraktion

Download: Stellungnahme der Verwaltung