Sachverhalt:
In der Mitteilung 18-09290 vom 29.11.2018 hat die Verwaltung zur Umsetzung des Ratsbeschlusses „Durchführung eines Modellvorhabens zum gemeinschaftlichen Wohnen“ berichtet. Der Ratsbeschluss ging auf einen haushaltsunwirksamen Antrag der SPD-Fraktion zum Haushalt 2018 zurück. Die Verwaltung teilte mit, dass Mittel aus dem Budget „Planungsmittel“ des FB 61 in Höhe von geschätzt 10.000 € pro Jahr für eine Rahmenvereinbarung mit einem externen Büro für angenommene zehn Gruppen bereitgestellt werden. Von Gruppen, die das Beratungsangebot des Büros planW in Anspruch genommen haben, wird dieses als sehr gut und unterstützend beschrieben, allerdings gibt es nach Abschluss der Beratung immer noch keine kontinuierliche Begleitung der Projekte bzw. fehlen beratende Strukturen für die Folgephase.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele interessierte Gruppen oder Zusammenschlüsse haben bisher eine Beratung durch das Büro planW wahrgenommen?
2. Hat die Verwaltung Erkenntnisse, wie viele der beratenen Gruppen hinterher ein konkretes Projekt gemeinschaftlichen Wohnens realisiert haben oder auf dem Weg sind, ein solches Projekt zu realisieren?
3. Wie oben skizziert gibt es nach wie vor eine „Beratungslücke“ nach Abschluss der Beratung durch das Büro planW. Wie gedenkt die Verwaltung diese Lücke zu schließen?
Gez. Nicole Palm