Anfrage der SPD-Fraktion: Ein Zeichen gegen steigende Immobilienpreise setzen – wie kann gegen Bauspekulation vorgegangen werden?

Sachverhalt:

Die Situation am Braunschweiger Wohnungsmarkt bleibt angespannt. So sieht es die Verwaltung nach Angaben von OB Ulrich Markurth in einer Pressemitteilung vom 22. Juli 2019 zunehmend kritisch, dass einige Bauprojekte in unserer Stadt trotz bereits erteilter Genehmigung durch ihre Bauherren oder Investoren nicht umgesetzt werden. Auch die SPDRatsfraktion erhält regelmäßig Hinweise zu Wohnbauprojekten, die aus einem offenbar kommerziellen Hintergrund von Immobilienspekulanten verzögert werden. Dies erscheint aus unserer Sicht umso ärgerlicher, als dass Braunschweig nach wie vor einen hohen Wohnungsbedarf besitzt – auch wenn die Bauverwaltung damit rechnet, durch die Erfolge des Wohnraumversorgungskonzeptes in den Jahren von 2013 bis 2020 für voraussichtlich ca. 6050 neue Wohneinheiten Baurecht geschaffen zu haben und damit die Vorgaben des Konzeptes zu erfüllen. Auch haben 1183 Bauherren alleine im Jahr 2018 ein förmliches Baugenehmigungsverfahren durchlaufen oder ein Bauprojekt bei der Stadt angezeigt und damit deutlich mehr als in den Jahren 2014 bis 2017: Hier waren es jeweils noch durchschnittlich 748 Bauherren pro Jahr. Eindeutig positive Zahlen und Entwicklungen, die aber umso mehr verdeutlichen, dass aus Sicht der SPD-Ratsfraktion gegen bewusste Immobilienspekulation aktiv vorgegangen werden muss, um den Wohnungsmarkt weiter zu entspannen und so die Mietpreise zu senken.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche größeren Bauvorhaben im Bereich des kommerziellen Wohnungsbaus, bei denen bereits eine baurechtliche Genehmigung vorliegt, diese aber bereits seit längerer Zeit nicht umgesetzt wird, sind der Verwaltung bekannt?

2. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um mit derartigen Bauherren oder Investoren in Kontakt zu treten und gegen derartige Bauspekulationen vorzugehen?

3. Gibt es bereits Bauprojekte, bei denen gemäß § 71 NBauO die erteilte Baugenehmigung nach drei Jahren mangels begonnener Bautätigkeit erloschen ist bzw. werden die Baugenehmigungen nach § 71 Satz 2 NBauO auf Antrag um jeweils drei weitere Jahre verlängert?

Gez. Christoph Bratmann

Download: Anfrage der SPD-Fraktion

Download: Stellungnahme der Verwaltung