Anfrage der SPD-Fraktion: Dokumentation zum zulässigen Gehwegparken in Braunschweig

Sachverhalt:
Grundsätzlich ist nach den Regelungen der Straßenverkehrsordnung das Parken von Pkw auf Gehwegen nicht zulässig. Es gibt aber Ausnahmen, wenn dieses Gehwegparken durch Beschilderung (Zeichen 315) oder Parkflächenmarkierungen von der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde für zulässig erklärt wird.

Eine Dokumentation, z. B. in elektronischer Form, der Bereiche, in denen das Parken auf Gehwegen für zulässig erklärt wurde, liegt bei der Stadt Braunschweig unseres Wissens nicht vor. Für eine politische Diskussion zum Thema „Gehwegparken“ ist aber eine aktuelle Datenbasis unabdingbar.

Vorteile eines solchen Katasters wären:

– Die Verwaltung und Externe könnten elektronisch und zentral schnell auf die Informationen zum zulässigen oder unzulässigen Gehwegparken zugreifen.
– Bei Beschwerden oder Anzeigen wegen unzulässigen Gehwegparkens aus der Bevölkerung könnte die Verwaltung anhand dieses Katasters die Berechtigung oder die Nicht-Berechtigung der Beschwerde oder Anzeige prüfen.

In diesem Zusammenhang fragen wir an:

1. Wie beabsichtigt die Stadt mit der Situation umzugehen, dass Informationen zu zulässigem Gehwegparken im Stadtgebiet zurzeit nicht in elektronischer oder anderer leicht zugänglicher Form gesammelt oder zentral vorliegen?

2. Sieht die Verwaltung es als sinnvoll an, die Informationen zum erlaubten Gehwegparken in elektronischer Form zu erfassen? Wenn ja, wie würde die Verwaltung dabei vorgehen und wenn nein, warum nicht?

Gez. Detlef Kühn

Download: Anfrage der SPD-Fraktion

Download: Stellungnahme der Verwaltung