Anfrage der SPD-Fraktion: Carsharing-Plätze als Ersatz für auszuweisenden Parkraum

Sachverhalt:
In der Stellungnahme 18-09654-01 hat die Verwaltung auf eine Anfrage der SPD-Fraktion geantwortet, wie durch Ausweisung von Carsharing-Stellplätzen die Zahl der bei Neubau von Mehrfamilienhäusern auszuweisenden Pkw-Stellplätze reduziert werden kann:

„1. Gemäß § 47 (5) NBauO kann die Pflicht zur Herstellung notwendiger Einstellplätze durch die Zahlung eines Geldbetrages an die Gemeinde ersetzt werden (Ablöse). Die Zahlung des Geldbetrages wird unter der Voraussetzung ausgesetzt, dass der Bauherr die Einstellplätze durch Carsharing nachweist. 1 Carsharingplatz ersetzt dabei 6 Einstellplätze.

2. Die Carsharingplätze müssen im Bauantrag dargestellt und nach Prüfung der Bauvorlagen genehmigt werden. In der Folge liegt es gem. § 56 NBauO in der Verantwortung des Eigentümers, dass Anlagen und Grundstücke dem öffentlichen Baurecht entsprechen.

3. Für den Fall, dass die Voraussetzungen der Aussetzung des Ablösebetrages (siehe Antwort 1) nicht mehr gegeben sind, wird die Zahlung des Ablösebetrages gefordert.“

Seit dieser Stellungnahme sind einige Jahre vergangen, und Carsharing wird in Braunschweig immer beliebter. Offen blieb damals, wie oft die Ausweisung von Carsharing-Stellplätzen auch tatsächlich von Investoren als Option genutzt wird und ob die Anbieter von Carsharing in solche Lösungen mit eingebunden werden; denn schließlich nutzt der Carsharing-Stellplatz nichts, wenn nicht auch ein Carsharing-Anbieter den Stellplatz regelmäßig nutzt und das entsprechende Fahrzeug auch von einer ausreichenden Zahl von Kundinnen und Kunden so oft genutzt wird, dass sich das Fahrzeug rechnet.

In diesem Zusammenhang fragen wir an:

1. Wie viele Carsharing-Stellplätze sind in Braunschweig insgesamt durch die nach § 47 (5) NBauO und nach der Einstellplatzablösesatzung der Stadt Braunschweig mögliche Ablösung von Investoren seit 2018 ausgewiesen worden und wurden oder werden diese Stellplätze auch tatsächlich von einem Carsharing-Unternehmen bewirtschaftet?

2. Wo sind diese Carsharing-Stellplätze untergebracht, im öffentlichen oder privaten Raum (hier bitten wir möglichst auch um Angabe der Adresse des Stellplatzes)?

3. Wie viele dieser Carsharing-Stellplätze sind seit 2018 durch Zahlung eines Ablösebetrages nach § 47 (5) NBauO oder der Einstellplatzablösesatzung der Stadt rückabgewickelt worden?

Gez. Detlef Kühn

Download: Anfrage der SPD-Fraktion

Download: Stellungnahme der Verwaltung