Sachverhalt:
Das Bürohochhaus im Gewerbegebiet Otto-von-Guericke-Straße ist derzeit nicht bezogen, weil aktuell Brandschutzanlagen eingebaut werden.
Nach dem Bebauungsplan ist hier derzeit nur eine gewerbliche Nutzung möglich, sodass dort ausschließlich Büros etabliert werden könnten. Alternativ würde der Eigentümer in dem Gebäude gerne kleinere 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen einrichten, die in der Stadt dringend gebraucht werden. Auch zur Einhaltung der geforderten Quote von 20 % sozial gefördertem Wohnraum gemäß Handlungskonzept für bezahlbares Wohnen ist der Eigentümer des Gebäudes bereit. Da durch den Einbau neuer Fenster auch die Schallschutzauflagen erfüllt werden, würden ggf. vorhandene Schallemissionen auch die Schallschutzwerte für Wohnbebauung nicht überschreiten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist nach Ansicht der Verwaltung eine Änderung des Bebauungsplans (Änderung von einem Gewerbegebiet in ein Mischgebiet) möglich?
2. Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?
3. Bei positiver Einschätzung: Wird die Verwaltung von sich aus die dafür notwendigen Verfahrensschritte unternehmen, um die Umwandlung in ein Mischgebiet in die Wege zu leiten?
Gez. Manfred Dobberphul