Sachverhalt:
Zum 1. Oktober 2012 hat der Rat der Stadt Braunschweig den sogenannten Braunschweig-Pass eingeführt, um allen Braunschweiger*innen die Teilhabe am öffentlichen Leben zu erleichtern.
Empfänger*innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB IX, SGB XII), Wohngeldgesetz oder Asylbewerberleistungsgesetz und Kinderzuschlagsberechtigte, die in Braunschweig wohnen, erhalten mit dem Braunschweig-Pass in zahlreichen Museen, Theatern, Kultur- und Bildungseinrichtungen, im öffentlichen Nahverkehr, in Schwimmbädern oder bei Mitgliedsbeiträgen in zahlreichen Sportvereinen Ermäßigungen.
Die kostenfreie Entleihung von Büchern und anderen Medien aus der Braunschweiger Stadtbibliothek ist bis heute nicht in den Leistungen des Braunschweig-Passes inbegriffen. Der Bibliotheksausweis, der zur Entleihung von Medien berechtigt, ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kostenlos, ab dem 18. Lebensjahr beträgt die Nutzungsgebühr 18 Euro für 12 Monate.
Der Zugang zu kostenfreier Bildung ist jedoch essenziell, sodass für die bezugsberechtigten Gruppen des Braunschweig-Passes auch auf diese Gebühr verzichtet werden sollte. Gerade in den Zeiten der Pandemie sollte nicht nur die kostenfreie Nutzung vor Ort in der Stadtbibliothek, sondern auch die kostenfreie Nutzung der Medien zu Hause ermöglicht werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Was steht aus der Sicht der Verwaltung der Aufnahme einer kostenfreien Ausleihe von Büchern und anderen Medien aus dem Titelangebot der Braunschweiger Stadtbibliothek in den Leistungsumfang des Braunschweig-Passes entgegen?
Gez. Nils Bader