Anfrage der SPD-Fraktion: Aussetzung der Beteiligung Dritter an den städtebaulichen Folgekosten für soziale und technische Infrastruktur (Kita-Gebühr bei Neubauten)

Sachverhalt:

Der Rat hat am 30. Mai 2013 auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen, die Beteiligung von Investoren an den städtebaulichen Folgekosten für den Bereich eines ggf. notwendigen Neubaus einer Kindertagesstätte in Neubaugebieten für zunächst zwei Jahre auszusetzen. Vor dem Hintergrund, dass „die seit einiger Zeit geübte Verwaltungspraxis zur Beteiligung von Dritten an städtebaulichen Folgekosten für die soziale und technische Infrastruktur jüngst die Schaffung und Entwicklung von Wohnraum für Familien mit Kindern erschwert [hat]“, sollte durch die vorgeschlagene Aussetzung der Erhebung der genannten Umlage dieses „Hindernis“ ausgeräumt werden. Die Aussetzung trat zum 1. Juli 2013 in Kraft, ist also folglich zum 30. Juni 2015 ausgelaufen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Erfahrungswerte liegen nach Ablauf der 2-jährigen Aussetzung der Umlage in Bezug auf eine gesteigerte Investorentätigkeit bzw. beschleunigte Planungsverfahren ausschließlich durch Wegfall der Infrastrukturabgabe vor?

2. Hat die Verwaltung eigenständig nach Ablauf der Aussetzung für zunächst zwei Jahre ihre Praxis folgerichtig wieder auf eine Erhebung der Umlage umgestellt, oder wird nach wie vor darauf verzichtet?

3. Sieht die Verwaltung die Aussetzung der Umlage auf Basis der vorliegenden Erfahrungswerte als ein geeignetes Mittel an, um einen Investitionsanreiz im Bereich des Neubaus von Wohnraum zu schaffen?

Download: Anfrage der SPD-Fraktion

Download: Stellungnahme der Verwaltung