Anfrage der SPD-Fraktion: Ablösung von notwendigen Einstellplätzen durch Parkplätze für Carsharing?

Sachverhalt:

Im Sommer 2016 hat der Rat der Stadt eine neue Einstellplatzablösesatzung für Braunschweig beschlossen. Neben der dort beschriebenen Möglichkeit der finanziellen Ablöse scheint es in der Stadt aber auch die Möglichkeit zu geben, – unter bestimmten Bedingungen – notwendige Einstellplätze durch Parkplätze für das Carsharing abzulösen. Dies legt ein Beitrag in der Braunschweiger Zeitung vom 31. Januar 2015 nahe, in dem sich der Stadtsprecher Herr Keunecke entsprechend äußert.

In diesem Zusammenhang haben wir folgende Fragen:

  1. Welche Satzung oder anderweitige Regelung ist die Grundlage für die im besagten Artikel zitierte Aussage der Stadt, dass die Möglichkeit besteht, notwendige Einstellplätze durch Parkplätze zum Zweck des Carsharings zu ersetzen?
  2. Wie weisen die betroffenen Bauherren nach, dass die vereinbarte Zahl von Carsharingplätzen eingerichtet wurde und diese auch tatsächlich betrieben werden?
  3. Wie stellt die Stadt sicher, dass aufgrund der Einstellablöse ausgewiesene Carsharingplätze auch wirklich dauerhaft zur Verfügung stehen und betrieben werden und nicht nach einiger Zeit wieder verschwinden?

Gez. Detlef Kühn

Download: Anfrage der SPD-Fraktion

Download: Stellungnahme der Verwaltung