Sachverhalt:
Zunehmend werden Carsharing-Stellplätze in der Braunschweiger Innenstadt von Fremdparker:innen zugeparkt, sodass Carsharing-Kund:innen bei der Rückgabe des Fahrzeugs keinen freien Platz vorfinden und ihr Fahrzeug nicht ordnungsgemäß an den dafür vorgesehenen Plätzen abstellen können. Dies macht das Carsharing für die Nutzerinnen und Nutzer weniger attraktiv, verursacht unnötigen Parksuchverkehr und unter Umständen auch hohe Kosten und Aufwand für alle Beteiligten.
Carsharing-Modelle können in der Perspektive einen erheblichen Beitrag leisten für die Mobilitätswende. Sie bieten eine ausreichende Möglichkeit zur individuellen Mobilität – trotz weniger Pkw im öffentlichen Raum, vor allem in verdichteten Bereichen. Daher ist es aus unserer Sicht angemessen, Mittel und Wege zu beschreiten, die die unterschiedlichen Carsharing-Modelle unterstützen.
In diesem Zusammenhang fragen wir an:
1. Welche Möglichkeiten gibt es aus Sicht der Verwaltung, die Nutzung von Carsharing-Stellplätzen für Fremdparker:innen konsequenter zu verhindern – ist es zum Beispiel möglich, die für Taxistellplätze geltenden Bedingungen auf Carsharing-Stellplätze anzuwenden und regelwidrig abgestellte Fahrzeuge umgehend abschleppen zu lassen?
2. Wie könnte das Carsharing allgemein gefördert werden (z. B. durch eine Parkgebührenbefreiung oder den Wegfall der Parkzeit-Überwachung für Carsharing-Fahrzeuge, damit die Nutzer:innen ihr Fahrzeug kostenfrei und ordnungsgemäß in der Nähe des zugestellten Carsharing-Parkplatzes abstellen können)?
3. Welche weiteren Erfahrungen oder Lösungen aus anderen Kommunen könnten auch in Braunschweig wirksam umgesetzt werden?
Gez. Detlef Kühn