Beschlussvorschlag:
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten,
• in individuellen Bescheiden über Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch, die in der Verantwortung der Stadt Braunschweig liegen, grundsätzlich einen geeigneten Hinweis auf Beratungseinrichtungen in Braunschweig aufzunehmen, die dabei helfen, Bescheide zu verstehen, und die auch Unterstützung bei der Formulierung von Fragen oder Antwortschreiben anbieten;
zu prüfen, welche statischen Informationen (Internetauftritt, Hinweisblätter usw.) in leichter Sprache vorgehalten werden können, und diese Informationen sukzessive auch in leichter Sprache anzubieten.
Dieser Antrag / Anfrage bezieht sich auf folgende Vorlage:
Inklusion und Integration in Braunschweig – Leichte Sprache in Grundsicherungsbescheiden
http://10.16.1.130/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1002356&noCache=1
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.