Beschlussvorschlag:
(Änderungen sind kursiv gedruckt)
Der Rat der Stadt Braunschweig wird gebeten, zu beschließen:
1. Die Stadt Braunschweig übernimmt in Abstimmung mit der Polizei über die Tempo-30-Zonen hinaus die Aufgabe der Überwachung des fließenden Verkehrs innerhalb ihres Stadtgebietes. In diesem Rahmen überwacht die Stadt Braunschweig sowohl die Einhaltung von Rotlicht an Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen wie auch die Einhaltung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auf Straßen, möglichst mit mobilen und flexibel einzusetzenden Überwachungsgeräten, die auch in einem stationär aufgestellten Gehäuse einsetzbar sind.
2. Die Verwaltung wird gebeten,
a. auf der Stobenstraße an geeigneter Stelle mit einer stationären Überwachungsanlage oder regelmäßig eingesetzten mobilen Geräten auch an den Wochenenden und in den Abendstunden die gefahrenen Geschwindigkeiten zu kontrollieren,
b. Vorschläge für die Einrichtung von stationären oder mobilen Rotlicht-Überwachungskameras an den Kreuzungen mit besonders hohen Verkehrsfrequenzen und Unfallgefahren (wie z. B. John-F.-Kennedy-Platz, Radeklint, Rudolfplatz, Hans-Sommer-Str./Hagenring, Gieseler/Kalenwall) vorzulegen,
c. Vorschläge für die Einrichtung von stationären oder mobilen Überwachungskameras zur Kontrolle der Geschwindigkeit an den Ausfallstraßen wie z. B. Berliner Straße, Hamburger Straße/Gifhorner Straße, Wolfenbütteler Straße, Hildesheimer Straße, Salzdahlumer Straße vorzulegen, die im Haushaltsplan hierfür einzustellenden Aufwendungen und Erträge zu ermitteln und dem Rat mitzuteilen.
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich