Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Einführung einer Zweitwohnungssteuer

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Zweitwohnungssteuer zum 1. Januar 2022 einzuführen.

2. Die Einführung der Zweitwohnungssteuer wird um eine Erstwohnsitzinitiative ergänzt, in der die Verwaltung durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über die wesentlichen Fragen der Steuer und die Folgen der Wahl des Erstwohnsitzes in der Stadt Braunschweig vor allem für Studierende informiert und Anreize dazu, z. B. durch Gutscheine oder ein Gewinnspiel, schafft. Die Erfahrungen aus anderen Kommunen, die bereits eine Erstwohnsitzinitiative durchgeführt haben, sind dabei zu berücksichtigen.

3. Die als Anlage 2 zur Vorlage 21-15106 beigefügte Satzung der Stadt Braunschweig über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) wird beschlossen.

4. Für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer werden 1 Stelle der Laufbahngruppe 1 (ehemaliger mittlerer Dienst) der BesGr A 8 und 0,5 Stellen der Laufbahngruppe 2 (ehemaliger gehobener Dienst) der BesGr A 10 ab 2021 eingerichtet.

5. Für die Dauer der Einführung der Zweitwohnungssteuer werden zusätzlich befristet 2 Stellen der Laufbahngruppe 1 (ehemaliger mittlerer Dienst) ab 1. Juli 2021 bereitgestellt.

6. Über die Erstwohnsitzinitiative wird die Verwaltung in den kommunalen Gremien berichten.

 

Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion begrüßt die Einführung einer Zweitwohnungssteuer, um sowohl direkt als auch mittelbar zusätzliche Mittel für den städtischen Haushalt zu generieren als auch der Tatsache gerecht zu werden, dass die Stadt Braunschweig für alle Einwohner*innen vielfältige kulturelle, sportliche und verkehrliche Angebote bietet, attraktive Grünanlagen und Parks vorhält und als Hochschul- und Wissenschaftsstandort Anziehungspunkt für eine Vielzahl von Student*innen ist, die gleichwohl nicht alle ihren Hauptwohnsitz in Braunschweig begründen.

Über die Aspekte der Einführung einer Zweitwohnungssteuer geben die Vorlagen 21-15106 und 20-14879 umfassend Auskunft.

Die Einführung der Zweitwohnungssteuer soll mit einer Erstwohnsitzinitiative begleitet werden, wie sie z. B. auch in den Städten Karlsruhe oder Münster durchgeführt wurde.

Diese Imagekampagne dient zum einen der Information über die verschiedenen Aspekte der Wohnortwahl und soll insbesondere – aber nicht nur – die Zielgruppe der Studierenden aufklären und zur Wahl des Studienortes Braunschweig als Erstwohnsitz motivieren. Nach Möglichkeit sind die Hochschulen bei der Konzeption zu beteiligen. Zielgruppe sind aber auch Auszubildende und Schüler*innen beruflicher Schulen sowie Personen mit einer zweiten (Stadt)-Wohnung in Braunschweig.

Geeignete Maßnahmen im Rahmen der Erstwohnsitzinitiative könnten beispielweise – auch nach dem Wegfall der Zuzugsprämie für Studierende – Willkommensgutscheine für Neubürger*innen zur An- bzw. Ummeldung des Erstwohnsitzes in Braunschweig mit Vergünstigungen für städtische Einrichtungen wie z. B. der Touristinfo, den städtischen Bädern, der Stadtbibliothek oder den Museen sein. Ergänzend könnte man allgemeine Informationen über die Stadt und einen Stadtplan beilegen und etwa Fahrradverleiher oder Carsharing-Betriebe einbinden. Auch die Verlosung eines attraktiven Gewinns z. B. zum Semesterstart wäre denkbar.

Begleitet werden muss dies mit einer Informationsbroschüre über den Wohnortwechsel, z. B. auch im Hinblick auf das Wahlrecht, die Ausstellung von Ausweisdokumenten und die Kfz-Zulassung. Für die An- oder Ummeldung des Erstwohnsitzes sollen wie bisher keine Gebühren erhoben werden.

Laut der Vorlage 21-15106 sollen die Steuerpflichtigen in der zweiten Jahreshälfte 2021 über die Einführung der Zweitwohnungssteuer informiert werden. Dieses kann gut mit der Erstwohnsitzinitiative kombiniert werden, dabei sollte auch der Semesterstart berücksichtigt werden.

Grundsätzlich ist zu bedenken, dass eine Erstwohnsitzinitiative einen positiven Ansatz darstellt, in Braunschweig nicht nur zu leben und zu arbeiten, sondern die Stadt auch als Erstwohnsitz zu wählen. Die reine Einführung einer Zweitwohnungssteuer ist dagegen schwer positiv zu besetzen.

Download: Änderungsantrag der SPD-Fraktion