Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Abbiegeassistenzsysteme nachrüsten

Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die bei der Feuerwehr (FB 37) vorhandenen Lkw mit einer Laufzeit von mindestens sieben Jahren mit Abbiegeassistenzsystemen nachzurüsten – nach Möglichkeit bis Ende 2021. Die erforderlichen Mittel sind, wenn möglich, überplanmäßig bereitzustellen.

2.
a) Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) folgenden Beschluss zu fassen: „Die noch nicht mit einem Abbiegeassistenzsystem ausgestatteten Busse werden mit Ausnahme der Busse der Baureihen 2007, 2008 und 2009, die in den Jahren 2020 bis 2022 ausgemustert werden, nach Möglichkeit bis Ende 2021 mit einem Abbiegeassistenzsystem nachgerüstet.“

b) Der Wirtschaftsplanentwurf der BSVG für 2021 ist bis zur Sitzung des Finanz- und Personalausschusses, in der über den Wirtschaftsplan beschlossen wird, entsprechend anzupassen.

3. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) folgenden Beschluss zu fassen: „Die vier noch nicht mit einem Abbiegeassistenzsystem ausgestatteten Busse der Fahrzeugreihen jünger als 2010 werden bis Ende 2021 mit einem Abbiegeassistenzsystem nachgerüstet.“

4. In allen genannten Fällen ist von der Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen, insbesondere aus dem Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme des Bundesamtes für Güterverkehr, Gebrauch zu machen.

Sachverhalt:
Der Änderungsantrag berücksichtigt die Stellungnahmen der Verwaltung (Vorlagen 20-14449-01, -02 und -03) zum Ratsantrag der Fraktion Die Linke.

Bei der Feuerwehr sollten nur die 26 Einsatzfahrzeuge mit einer Restlaufzeit von sieben Jahren nachgerüstet werden. Die Mittel sind aus dem Haushaltsplan 2020 überplanmäßig bereitzustellen, wenn die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 117 Abs. 1 NKomVG erfüllt sind. Sollten die Finanzmittel erst mit Freigabe des Haushalts 2021 zur Verfügung stehen, verzögerten sich die Nachrüstungen bei der Feuerwehr entsprechend.

Bei der BSVG werden in den nächsten zwei Jahren 44 Busse der Baureihen 2007, 2008 und 2009 ausgemustert und durch neue Busse ersetzt, die mit Abbiegeassistenzsystemen ausgerüstet sind. Da bei der BSVG die Nachrüstung der Busse mit Abbiegeassistenzsystemen im laufenden Betrieb erfolgen muss, wird sich die Nachrüstung bis mindestens Ende 2021 und evtl. bis ins Jahr 2022 hinein hinziehen. Die genannten 44 Busse sollten aus diesem Grund nicht für eine Nachrüstung vorgesehen werden.

Die KVM verfügt über 14 eigene Busse. Abzüglich der Busse, die 2020 und 2021 durch neue Busse mit Abbiegeassistenzsystemen ersetzt werden, verbleiben vier Busse (der Fahrzeugreihen jünger als 2010), die mit Abbiegeassistenzsystemen nachzurüsten sind. Die überschaubaren Kosten sollten aus dem Wirtschaftsplan aufzubringen sein.

In Bezug auf die Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (PVG) sollte zunächst das Ergebnis der beauftragten Machbarkeitsstudie zur zukünftigen Ausrichtung der Unternehmensgruppe KVM (Vorlage 20-13836) abgewartet werden. Zudem laufen auch die aktuellen Liniengenehmigungen der PVG im Jahr 2024 aus.

Download: Änderungsantrag der SPD-Fraktion