Mehr Kompetenzen für die BLSK

Aufsichtsrat stimmt auch einer Prüfung der Herauslösung aus der NORD/LB zu

BLSK Bild: SPD-Fraktion

Nun wird es konkret – die Braunschweigische Landessparkasse erhält mehr betriebswirtschaftliche Eigenständigkeit.

Die Trägerversammlung der NORD/LB hat zu diesem Zweck kürzlich die Neufassung des BLSK-Statuts beschlossen, in dem ihre Aufgaben sowie ihre Geschäftsführung und das Verhältnis zwischen BLSK und NORD/LB geregelt werden.

Innerhalb ihres Budgets soll die BLSK nun eigenverantwortliche Entscheidungen treffen, können, bspw. zu Investitions-, Sponsoring- und Personalfragen.

Der BLSK-Vorstand soll außerdem Budget-Verschiebungen vornehmen dürfen.

Ebenso wird der Verwaltungsrat der BLSK gestärkt, der zukünftig seine Zustimmung zum Geschäftsplan geben muss.

Weiterhin werden wichtige Geschäftsfunktionen wie die Verantwortung für das Mitarbeitergeschäft der NORD/LB und über das gehobene Privatkunden- und Private-Banking-Geschäft nach Braunschweig geholt.

Besonders wichtig: Der Aufsichtsrat der NORD/LB hat einer Gutachtenerstellung zugestimmt, in dessen Rahmen die Herauslösung der BLSK aus der NORD/LB geprüft werden soll. Das Gutachten ist für 2024 vorgesehen.