„Letzte Generation“: Städtische Allgemeinverfügung

Die Allgemeinverfügung ist kein (!) Eingriff in das Versammlungsrecht

Christoph Bratmann
Christoph Bratmann Bild: Fionn Große

Die Stadt Braunschweig hat am Mittwoch bekanntgegeben, dass die Allgemeinverfügung zu unangemeldeten Protestaktionen der „Letzten Generation“ bis Ende des Jahres verlängert wird.

Erneut hat es im Zuge dessen Vorwürfe gegen die Stadt gegeben, ihr Handeln sei „juristisch fragwürdig“ und undemokratisch. Außerdem wird kritisiert, dass die Stadt den Dialog mit der „Letzten Generation“ verweigern würde.

Nachdrücklich (!) möchten wir dazu folgendes klarstellen:

1. Die Allgemeinverfügung stellt keinen Eingriff in das Versammlungsrecht dar. Ganz im Gegenteil: Nach dem Nds. Versammlungsgesetz müssen Versammlungen 48 Stunden vorher bei der Stadtverwaltung als Versammlungsbehörde angemeldet werden, dies gilt auch für Demonstrationen und Protestaktionen. Die „Letzte Generation“ verstößt fortwährend gegen diese Regelung und stört den Straßenverkehr in Braunschweig. Daher ist es die Aufgabe der Stadt, hier reglementierend einzugreifen. Dies kann sie tun, ohne die Politik einschalten zu müssen.

2. Ansprechpartnerinnen für politische Forderungen sind immer die Fraktionen als politische Vertreterinnen der Braunschweiger Bürgerschaft, nicht der Oberbürgermeister als Verwaltungschef. Deals zwischen Oberbürgermeistern und der „Letzten Generation“ wie in Hannover lehnen wir entschieden ab: Die Stadt macht sich damit erpressbar und ist auch nicht vor Nachforderungen geschützt.

3. Auch uns als SPD-Fraktion ist der Kilmaschutz sehr wichtig, für Gespräche mit der „Letzten Generation“ oder „Fridays for Future“ stehen wir jederzeit zur Verfügung. Die Protestform der „Letzten Generation“ lehnen wir aber strikt ab, da wir überzeugt sind, dass sie klimapolitischen Ambitionen sogar schadet. Sie bringt viele Bürgerinnen und Bürger gegen das Thema Klimaschutz auf, anstatt sie von seiner Wichtigkeit zu überzeugen.