Allgemeinverfügung zu unangemeldeten Protestaktionen

Die Stadt Braunschweig hat eine Allgemeinverfügung zu unangemeldeten Protestaktionen der "Letzten Generation" erlassen

Braunschweiger Schloss Bild: SPD-Fraktion

Die Stadt Braunschweig hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um unangemeldete Protestaktionen der „Letzten Generation“ zu reglementieren.

Die Stadt agiert hier in ihrer Funktion als Versammlungsbehörde und kommt damit ihrer Pflicht nach, dafür zu sorgen, dass Versammlungen, zu denen auch Proteste und Demonstrationen gehören, geordnet und rechtmäßig ablaufen.

Nach dem Versammlungsrecht müssen sie mind. 48 Stunden vorher bei der Stadtverwaltung angemeldet werden. Die Allgemeinverfügung der Stadt richtet sich gegen Protestaktionen, auf die dies nicht zutrifft.

Wir unterstützen diesen Vorstoß der Verwaltung, da es hier um die Wahrung der öffentlichen Sicherheit im Straßenverkehr geht, die durch unangekündigte Aktionen der „Letzten Generation“ gefährdet wird.

Die daraus resultierenden Straßenblockaden behindern beispielsweise Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr und stellen damit eine Gefahr für Bürgerinnen und Bürger in Braunschweig dar – dies darf die Stadt nicht hinnehmen!

Klimaschutz ist uns allen wichtig und die „Letzte Generation“ darf natürlich weiterhin Protestaktionen durchführen, aber sie muss dies vorher mit der Stadt abstimmen, damit es nicht zu Gefahrensituationen kommen kann.