Ausnüchterung in Polizeigewahrsam

Zur Entlastung von Ärzt:innen und Krankenpfleger:innen

Bild: SPD-Fraktion

Personen werden weiterhin in Polizeigewahrsam ausnüchtern!

Der Rat hat in seiner vergangenen Sitzung beschlossen, dass das Pilotprojekt ab dem 1. September in den Regelbetrieb überführt wird.

Somit werden nur alkoholisierte Menschen im Krankenhaus behandelt, die eine medizinische Versorgung benötigen.

Eine ärztliche Untersuchung erfolgt aber auch bei der Einlieferung in das Polizeigewahrsam, sodass eine gesundheitliche Gefährdung der Personen ausgeschlossen wird.

So werden Ärzt:innen und Krankenpfleger:innen in den Krankenhäusern stark entlastet.

In einigen Fällen zeigen sich betrunkene Patient:innen gewaltbereit oder gewalttätig und werden handgreiflich gegenüber dem Krankenhauspersonal.

Dieses ist großen Belastungen ausgesetzt, da es sich neben den medizinischen Betreuungsaufgaben darum kümmern muss, dass der:die Betrunkene dem Personal selbst, Mitpatient:innen und der Krankenhausausstattung keinen Schaden zufügt.