In Braunschweiger Parks wird es ab 22:00 Uhr kein absolutes Musikverbot geben, aber die Nachtruhe von Park-Anwohner:innen muss gewahrt werden – diesen Kompromiss hat der Rat der Stadt am Dienstag beschlossen!
Gemeinsam mit der Grünen-Ratsfraktion hatten wir einen Änderungsantrag zur Park- und Grünanlagensatzung gestellt, in dem wir einen fairen Interessenausgleich vorgeschlagen haben:
Auch in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr darf Musik gespielt werden, wenn dies so leise geschieht, dass niemand gestört wird.
Somit können Parkbesucher:innen weiterhin die schönen Braunschweiger Sommernächte bei leiser Musik genießen!
Polizei und Ordnungsdienste haben aber trotzdem eine Handhabe, bei Ruhestörung einzuschreiten.