Förderrichtlinie Lastenräder

Auch Privatpersonen sollen zukünftig förderberechtigt sein

Bild: SPD-Fraktion

Zukünftig sollen auch Privatpersonen eine Förderung für die Anschaffung von Lastenrädern beantragen können!

Die Verwaltung hat die entsprechende Förderrichtlinie dahingehend überarbeitet.

Die neue Richtlinie sieht vor, dass eine Person pro Haushalt in Braunschweig förderberechtigt ist.

Für den Zeitraum von 2023 bis 2025 sind dafür jährliche Fördermittel in Höhe von 50.000 Euro im städtischen Haushaltsplan vorgesehen.

Die Änderung ist eine Reaktion auf zahlreiche Nachfragen in der Vergangenheit – und ein Beitrag zur Schaffung von klimafreundlicher, lärmreduzierter und platzsparender Mobilität in Braunschweig!

Der Rat wird in seiner Sitzung am 27. Juni darüber entscheiden.