TOP 5 Besetzung der Stelle der Stadträtin oder des Stadtrates für das Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernat
Dazu Christoph Bratmann, Fraktionsvorsitzender der SPD-Ratsfraktion:
„Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Dr. Christina Rentzsch. Für uns ist Frau Dr. Rentzsch aufgrund ihres persönlichen und beruflichen Hintergrundes eine Idealbesetzung! Wir sind gespannt, welche neuen Perspektiven und Ideen sie nach Braunschweig mitbringen wird. Neben den fachlichen Qualifikationen von Christina Rentzsch begrüßen wir es, dass erneut eine Dezernentin für den Bereich Soziales, Schule, Gesundheit und Jugend gewonnen werden konnte.“
TOP 6.1 Gleichstellungsbericht 2019-2021 – Mitteilung der Verwaltung (Vorlage 22-19728)
Dazu Annegret Ihbe, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion:
„Vielen Dank für den differenzierten Bericht. Es zeigt sich, dass zwar der Anteil der weiblichen Mitarbeitenden leicht angestiegen ist, ebenso der Anteil an Frauen in den höheren Besoldungsgruppen A13 und A14. Es fällt jedoch deutlich auf, dass ab Besoldungsgruppe A15 der Anteil der Frauen sinkt. Die Verwaltung will und muss weiterhin auch die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen verbessern, um noch mehr Frauen für Führungspositionen zu gewinnen!
Im Bereich „Frauen in die Politik“ wurden wiederholt mit einem Mentoring -Programm erfolgreich Frauen angesprochen, auch der Anteil der Frauen mit Mandaten stieg.
Insgesamt ist festzustellen, dass die Stadtverwaltung ihr Ziel, die Gleichstellung voranzubringen, mit einem klaren Konzept konsequent verfolgt und dabei schon viel erreicht wurde.
Ein deutliches Augenmerk sollte zukünftig auf die Sensibilisierung für eventuelle Rollenstereotypen gelegt werden. Zudem ist es erforderlich, den Blick auf teilzeitarbeitende Mitarbeitende im Hinblick auf eventuelle berufliche Benachteiligungen zu richten.“
TOP 7.1.2. Änderungsantrag Vorlage 22-20255 Haushaltszuständigkeit des Rates beachten – Bildung von Haushaltsausgaberesten erst nach vorangegangenem Ratsbeschluss – Änderungsantrag der Gruppe Die FRAKTION. BS (Vorlage 23-20648)
Dazu Frank Flake, Vorsitzender des Finanzausschusses:
„In Ihrem Änderungsantrag sind Sie inzwischen zu der Erkenntnis gekommen, dass Haushaltsreste Ermächtigungen sind, die in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden. Die Haushaltsreste sind im Rechenschaftsbericht zu begründen. Dieser ist Bestandteil des Jahresabschlusses, welcher dem Rat innerhalb von 12 Monaten vorzulegen ist. Die Stadt überzieht diese Frist regelmäßig um wenige Monate, steht im Vergleich zu anderen Kommunen damit aber noch ganz gut da. Es gibt offenbar auch keine Fraktion, die bereit wäre, zusätzliche Personalstellen für eine schnellere Erarbeitung des Jahresabschlusses bereitzustellen. Und eines Ratsbeschlusses, die Verwaltung möge Auskunft zu den Haushaltsresten erteilen, bedarf es auch nicht, da jede Anfrage eines Ratsmitglieds dieselbe Wirkung hätte.“