Förderung von Existenzgründer:innen wird vereinfacht

Eine lebendige Wirtschaft lebt von Start-ups!

Die Stadt Braunschweig möchte deshalb Gründer:innen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit weiter unterstützen, indem sie die Berechnung des städtischen Förderzuschusses für Gründungsvorhaben erheblich vereinfacht.

Zukünftig sollen als Berechnungsgrundlage nur noch die Investitionskosten des Gründungsprojekts dienen, die zu 30% (max. 7.500 Euro) von der Stadt gefördert werden.

Für die Gründer:innen und auch für die Verwaltung ergeben sich dadurch folgende Verbesserungen:

  • Möglichkeiten höherer Förderung
  • Vereinfachungen bei der Antragstellung
  • Bessere Nachvollziehbarkeit der Berechnung
  • Transparentere Beratungen und Überprüfung der Verwendungsnachweise

In der Vergangenheit hatte sich herausgestellt, dass die ursprüngliche Berechnung durch die Antragstellenden oft schwer nachvollziehbar war und sich Probleme bei der Vorlage der Verwendungsnachweise ergaben, wenn sich Investitionskosten oder eingebrachtes Eigenkapital im Gründungsprozess verändert haben.