Teil der Erstwohnsitz-Initiative soll laut SPD-Fraktion unter anderem eine groß angelegte Informationskampagne der Stadt in Zusammenarbeit mit den Universitäten und berufsbildenden Schulen sein. Wichtig seien dabei natürlich Informationen zum weiterhin kostenlosen Ummeldeverfahren sowie zu den Auswirkungen einer Ummeldung auf das Wahlrecht oder die Ausstellung von Ausweisdokumenten. Kern der Initiative ist aber, dass die Anmeldung des Erstwohnsitzes in Braunschweig mit Vergünstigungen einhergehen soll. So soll diese beispielsweise mit einem Willkommensgutschein belohnt werden, der Preisnachlässe für städtische Einrichtungen wie die Touristinfo, die Schwimmbäder, Museen oder die Stadtbibliothek gewährt. Andere Universitätsstädte wie Münster oder Karlsruhe, die eine solche Erstwohnsitz-Initiative durchgeführt haben, konnten große Erfolge damit verzeichnen. Die Stadt Karlsruhe arbeitet im Rahmen ihres Begrüßungspakets beispielsweise mit einem Fahrrad-Verleih zusammen, eine Möglichkeit, die auch für Braunschweig denkbar ist. Eingebunden werden könnten des Weiteren auch Car-Sharing-Betriebe, der Einzelhandel sowie Cafés und Restaurants. Auch die Verlosung eines attraktiven Gewinns zum Semesterstart wäre möglich, da zu diesem Zeitpunkt jedes Jahr besonders viele Nebenwohnsitze in Braunschweig gemeldet werden.
Die SPD-Fraktion möchte durch ihre Erstwohnsitz-Initiative positive Anreize schaffen zu der von der Stadtverwaltung geplanten Zweitwohnsitzsteuer. „Schließlich soll es darum gehen, mehr Erstwohnsitze für Braunschweig zu gewinnen und nicht darum, mehr Steuern aus Zweitwohnsitzen einzunehmen. Aus diesem Grund sind positive Anreize zur Anmeldung eines Erstwohnsitzes in Braunschweig sehr wichtig“, so Christoph Bratmann. „Vor dem Hintergrund eines Willkommenspakets werden hoffentlich viele Anwohnerinnen und Anwohner gerne ihren Erstwohnsitz hier melden.“
Zurzeit gibt es über 10.000 gemeldete Zweitwohnsitze in Braunschweig. Die Stadt Münster hatte vor der Einführung einer Erstwohnsitz-Initiative 34.500 Neben- und 277.000 Hauptwohnsitze. Genau ein Jahr später war die Zahl der Hauptwohnsitze um knapp 12.000 angestiegen. An diesem Beispiel wird das Potenzial von Erstwohnsitz-Initiativen besonders sichtbar.
Die SPD weist darauf hin, dass nicht jede mit Nebenwohnsitz in Braunschweig gemeldete Person von der geplanten Zweitwohnsitzsteuer betroffen sein wird. Von der Abgabe befreit werden sollen beispielsweise Studierende bis zum vollendeten 28. Lebensjahr, die einen Nebenwohnsitz bei ihren Eltern in Braunschweig angemeldet haben. Ebenso ausgenommen sind unter anderem Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, wenn ein Ehe- oder Lebenspartner den Nebenwohnsitz in Braunschweig beruflich benötigt, sowie Personen, die in Wohnungen von freien Trägern der Wohlfahrtspflege oder Jugendhilfe leben, sofern die Wohnungen einem therapeutischen oder Erziehungszweck dienen.
