Insgesamt stehen für die Förderung zunächst Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung, vergeben werden die Mittel nach Eingang der Förderanträge (Vorlage 20-13573): „Natürlich handelt es sich hierbei auch um einen ersten Versuchsballon um zu prüfen, wie sehr die Bürgerinnen und Bürger dieses Angebot annehmen“, erläutert Ihbe. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Stiftungen, Vereine, Freiberufler und Wohnungseigentümergemeinschaften mit Sitz in Braunschweig. Gefördert werden 25 Prozent der Netto-Anschaffungskosten in den genannten Grenzen bis 500 bzw. 1000 Euro. Nachträgliche Förderungen zu bereits gekauften Rädern sind nicht möglich.
„Gerade in Wohngebieten mit geringen Parkmöglichkeiten sind Lastenräder eine hervorragende Alternative, um beispielsweise Einkäufe zu transportieren“, erläutert Ihbe. Die SPD-Fraktion habe sich daher bewusst auch für finanzielle Anreize ausgesprochen: „Wir möchten niemandem verbieten, das Auto zu nutzen. Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger aber ermuntern, zum Beispiel bei Kurzstrecken das Auto stehenzulassen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen. Lastenräder sind hierbei eine sehr zweckmäßige Ergänzung.“
Download: Förderrichtlinie zur Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs