
TOP 3.1 „Gebührenvergleich Abfallwirtschaft“ (Vorlage 18-07531)
Dazu Detlef Kühn, baupolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion:
„Braunschweig schlägt sich in dem kommunalen Vergleich gut. Nach der Privatisierung unserer Abfallwirtschaft sind die Gebühren nicht wesentlich höher oder günstiger geworden, sondern auf einem normalen Niveau – das zeigt das Gutachten. Wir besitzen eine moderne Abfallwirtschaft, marktgerechte Gebühren und ein hohes Serviceangebot. Dabei werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter glücklicherweise nach dem TÖVD („Tarif des öffentlichen Dienstes“) bezahlt, was beim Vergleich zu anderen Kommunen stets berücksichtigt werden muss.“
TOP 9 „Beschluss über den Jahresabschluss 2016 gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)“ (Vorlage 18-07302)
Dazu Christoph Bratmann, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion:
„Die SPD-Fraktion hat im Jahr 2016 einem Haushalt zugestimmt, der auch durch die Wiedereinführung der Kita-Gebühren keinesfalls unumstritten war. Der jetzige Jahresabschluss, der einen Überschuss von etwa 14,8 Millionen Euro aufweist, zeigt jedoch, dass wir damals richtig gehandelt haben. Auch Beispiele wie der Anbau der BBS V, der damals beschlossen wurde und zu dem unlängst der Grundstein gelegt werden konnte, demonstrieren, wie wichtig es war und ist, sich aktiv an der Haushaltsgestaltung zu beteiligen und seine Zustimmung nicht pauschal zu verweigern. Dies unterscheidet die SPD von Parteien wie der CDU und der Linkspartei, mit deren damaliger Verweigerungshaltung keines der jetzt umgesetzten Projekte hätte realisiert werden können.“
TOP 9 „Verlängerung der Gebietsfreistellung der öffentlich geförderten Wohnungen im Stadtbezirk 221 Westadt“ (Vorlage 18-07055)
Dazu Annette Schütze, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion:
„Die SPD-Fraktion unterstützt den Vorschlag der Verwaltung, die Gebietsfreistellung letztmalig bis zum Jahr 2023 zu verlängern – denn würde diese aufgehoben, hieße das nicht, dass es automatisch mehr bezahlbaren Wohnraum geben würde. Dies erreichen wir langfristig vielmehr im Zusammenspiel mit dem Bündnis für Wohnen, dem vom Rat auf SPD-Initiative hin beschlossenen Konzept für bezahlbaren Wohnraum und den in Aussicht stehenden Fördermitteln vom Land.“
TOP 20 „Steuerungskonzept Vergnügungsstätten – Ergänzung 2018“ (Vorlage 18-07040)
Dazu Nicole Palm, planungspolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion:
„Dass sich der zuständige Bezirksrat dagegen positioniert hat ist verständlichund konsequent – auch persönlich kann ich die Bedenken gegen die Vergnügungsstätte an diesem Ort gut verstehen. Der Rat käme bei einem gleichen Votum rechtlich aber auf dünnes Eis und liefe Gefahr, dass am Ende das gesamte Vergnügungsstättenkonzept rechtlich in Frage gestellt werden könnte. Dies kann jedoch nicht in unserem Interesse sein.“