„Diskriminierung an Diskos: Rot-Grüne-Landesinitiative hat bereits einen gesetzlichen Rahmen gesetzt“

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Braunschweig hat in der heutigen Ratssitzung den Antrag „Keine Diskriminierung bei Einlasskontrollen“ (Vorlage 17-04017) abgelehnt. „Die Verwaltung hat mitgeteilt, dass sie bereits im April Stichproben in sechs Diskotheken vorgenommen hat und daraufhin Gespräche mit den Betreibern führen möchte“, erklärt Tanja Pantazis, integrationspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Der Antrag der Linken wurde damit hinfällig.“

Die SPD-Fraktion hat einen Antrag der Linksfraktion abgelehnt. Bild: Klaus G. Kohn, BS
Tanja Pantazis. Bild: Klaus G. Kohn, BS

Pantazis verweist in diesem Zusammenhang auf eine bereits umgesetzte Gesetzesinitiative der rot-grünen Landesregierung: „Auf Betreiben von SPD und Grünen wurde das Niedersächsische Gaststättengesetz im Dezember 2015 dahingehend verändert, dass der Staat ausdrücklich bei Diskriminierungen an Disko-Türen aufgrund ethnischer oder kultureller Zugehörigkeiten aktiv werden kann. Hier droht dem Disko-Betreiber eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro, im schlimmsten Fall sogar ein Entzug der Gewerbelizenz.“

Pantazis geht davon aus, dass die Braunschweiger Verwaltung diese Gesetzesänderung nun konsequent anwenden wird: „Die Verwaltung ist mit ihren ersten Stichproben hierzu bereits aktiv geworden und sie hat im Ausschuss für Integrationsfragen bereits zugesichert, dies auch zukünftig weiter tun zu wollen. Sie geht damit sogar weiter, als es der Antrag der Linken, der Stichproben in den kommenden sechs Monaten vorsieht, fordert.“